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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14   

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https://dejure.org/2017,17955
LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14 (https://dejure.org/2017,17955)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2017 - L 23 SO 288/14 (https://dejure.org/2017,17955)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2017 - L 23 SO 288/14 (https://dejure.org/2017,17955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 93 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12, § 102 Abs 1 S 1 SGB 12, § 516 Abs 1 BGB
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Anspruchsübergang nach § 93 SGB 12 - Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers - Leistungserbringung in Form eines Darlehens - Negativevidenz - Konfusion bei Tod des Leistungsberechtigten und Erbschaft des Beschenkten - Verhältnis zu § ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 93 Abs 1 SGB 12
    Bei Leistungen als Darlehen - übergeleiteter Anspruch nach § 528 BGB - Negativevidenz (verneint) - Ermessensentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überleitung eines Rückforderungsanspruchs des Trägers der Sozialhilfe wegen Verarmung des Schenkers; Geltendmachung eines Anspruchs wegen einer Hilfeleistung an eine leistungsberechtigte Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-XII -Leistungen; Schenkung; Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers; Überleitungsanzeige

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 93 Abs. 1 S. 1; BGB § 528
    SGB-XII -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überleitung eines Rückforderungsanspruchs wegen Verarmung des Schenkers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14
    Für die Wirksamkeit der Überleitung und damit für die Rechtmäßigkeit genügt es, dass ein überleitungsfähiger Anspruch überhaupt in Betracht kommt, ein solcher nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist (BSG v. 25.04.2013- B 8 SO 104/12 B - juris, Rn. 9; Urteil des Senats v. 19.05.2016 - L 23 SO 109/14 - juris; Armbruster, a.a.O., Rn. 59).

    Anders als in dem vom BSG mit Urteil vom 2. Februar 2010 entschiedenen Fall (Az.: B 8 SO 21/08 R - juris), in dem von dem Träger der Sozialhilfe ein Anspruch auf Sozialhilfe im Hinblick auf vorrangig einzusetzendes Vermögen in Form eines Anspruchs aus § 528 BGB abgelehnt worden war und daher die Verfügbarkeit einzusetzender Mittel und die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs aus § 528 BGB erheblich war, muss im Rahmen des § 93 SGB XII gerade die Durchsetzbarkeit des Anspruchs nicht feststehen (BSG v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B - juris).

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14
    Dabei ist es für die Überleitungsanzeige nach § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII nicht erforderlich, dass der Anspruch tatsächlich besteht (BVerwG v. 26.11.1969 - V C 54.69 - juris, Rn. 6).

    In einem solchen Fall ist kein Raum für weitreichende Ermessenserwägungen (BVerwG v. 26.11.1969 - V C 54.69 - juris, Rn. 18).

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14
    Anders als in dem vom BSG mit Urteil vom 2. Februar 2010 entschiedenen Fall (Az.: B 8 SO 21/08 R - juris), in dem von dem Träger der Sozialhilfe ein Anspruch auf Sozialhilfe im Hinblick auf vorrangig einzusetzendes Vermögen in Form eines Anspruchs aus § 528 BGB abgelehnt worden war und daher die Verfügbarkeit einzusetzender Mittel und die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs aus § 528 BGB erheblich war, muss im Rahmen des § 93 SGB XII gerade die Durchsetzbarkeit des Anspruchs nicht feststehen (BSG v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B - juris).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94

    Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14
    Es ist danach von einem Fortbestehen einer Forderung auszugehen, wo dies "nach der Interessenlage etwa mit Rücksicht auf Rechte Dritter an der Forderung geboten erscheint" (BGH v. 14.06.1995 - IV ZR 212/94 - juris, Rn. 14, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Überleitungsanzeige des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14
    Für die Wirksamkeit der Überleitung und damit für die Rechtmäßigkeit genügt es, dass ein überleitungsfähiger Anspruch überhaupt in Betracht kommt, ein solcher nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist (BSG v. 25.04.2013- B 8 SO 104/12 B - juris, Rn. 9; Urteil des Senats v. 19.05.2016 - L 23 SO 109/14 - juris; Armbruster, a.a.O., Rn. 59).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14
    (Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage 2014, § 93, Rn. 25; H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, § 93, Rn. 9; BVerwG v. 17.05.1973 - V C 108.72 - juris, Rn. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2007 - L 23 B 150/07

    Sozialhilfe - Sozialhilfe als Darlehen nach dem BSHG - Überleitungsanspruch gem §

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII nicht entgegensteht, dass Sozialhilfe im Wege eines Darlehens gewährt worden ist, wenn feststeht, dass der Hilfeempfänger das Darlehen nicht zurückzahlen kann (Beschluss des Senats vom 16.08.2007 - L 23 B 150/07 SO ER - juris, Rn. 5; wie hier Armbruster in jurisPK-SGB XII, § 93, Rn. 37; a.A. weiterhin Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage 2014, § 93, Rn. 9).
  • BVerwG, 12.03.1965 - VII C 175.63

    Entziehung der Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen wegen sittlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob die Entscheidung des Beklagten ermessensfehlerhaft ist, ist vorliegend - im Rahmen der isolierten Anfechtungsklage - der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, hier die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisses zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides, so dass auch weitere, von der Klägerin im Laufe des gerichtlichen Verfahren nach Ausübung des Ermessens mit dem Ausgangs- und dem Widerspruchsbescheid etwaig geltend gemachte Umstände bei der Beurteilung, ob der Beklagte sein Ermessen fehlerfrei betätigt hat, nicht maßgeblich sein können (Bieresborn in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 54, Rn. 141; BVerwG v. 12.03.1965 - VII C 175.63 - juris).
  • LSG Bayern, 21.12.2020 - L 18 SO 148/19

    Sozialhilfe, Grundsicherung, Bescheid, Leistungen, Lebensunterhalt, Streitwert,

    Das LSG Berlin-Brandenburg habe in seinem Urteil vom 09.03.2017 (L 23 SO 288/14) den Streitwert für ein Berufungsverfahren auf 5.175,86 EUR festgesetzt, weil Gegenstand des Verfahrens ein übergeleiteter Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung in Höhe von 5.175,86 EUR gewesen sei.

    Schließlich vermag der Senat auch nicht der Rechtsauffassung des LSG Baden-Württemberg in seinen Beschlüssen vom 18.07.2008 (L 7 SO 1336/08 W-A, L 7 SO 3383/08 AK-A, juris Rn. 5; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2017 - L 23 SO 288/14 und SG Aachen, Urteil vom 23.09.2009 - S 19 SO 64/09) zu folgen, dass wegen des auf die sog. Negativevidenz beschränkten Prüfungsumfangs und einer sich ggf. anschließenden zivilrechtlichen Klärung in der Regel ein Abschlag von 50% von der Höhe der übergeleiteten Forderung zu machen sei.

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